Zum Inhalt springen

Zähne bleichen und aufhellen: Was wirkt, was ist erlaubt?

Strips, Gel, Stift, Zahnpasta oder Praxis: Hier steht, was die einzelnen Mittel können, was in der EU erlaubt ist und woran Sie ein unseriöses Produkt erkennen. Mit einem Check für das Etikett Ihres Produkts.

Aktualisiert im Oktober 2026 · Quellen am Seitenende

Auf einen Blick

  • Bis 0,1 Prozent Wasserstoffperoxid sind Bleichmittel frei verkäuflich. Darüber, bis 6 Prozent, gibt es sie nur über die Zahnarztpraxis, und die erste Anwendung findet dort statt.
  • Im Test von VKI und Stiftung Warentest (Mai 2026) waren 5 von 11 Produkten für zu Hause „gut“. Alle reduzierten Verfärbungen zumindest teilweise.
  • Weißmacher-Zahnpasta entfernt Beläge, ändert aber die Eigenfarbe des Zahns nicht.
  • Kronen, Füllungen und Veneers bleichen nicht mit.

Etikett-Check: Was steckt in Ihrem Produkt?

Wirkstoff und Prozentangabe stehen auf der Packung oder in der Zutatenliste. Der Check ordnet ein, ob das Produkt in der EU so verkauft werden darf und wie stark es ungefähr wirkt.

Die Mittel im Vergleich

Zahnaufhellung heißt zweierlei. Entweder werden Auflagerungen von Kaffee, Tee oder Tabak von der Oberfläche entfernt. Oder ein Bleichmittel dringt in den Schmelz ein und macht Farbstoffe im Zahn farblos. Nur das zweite verändert die Eigenfarbe. Die Punkte zeigen grob, wie stark ein Mittel aufhellen kann.

Was in der EU erlaubt ist

Zahnbleichmittel gelten in der EU als kosmetische Mittel. Seit Ende Oktober 2012 regelt die Kosmetikverordnung, wie viel Wasserstoffperoxid sie enthalten oder freisetzen dürfen. Das gilt auch für Carbamidperoxid, das im Mund zu Wasserstoffperoxid zerfällt.

WasserstoffperoxidWer darf es abgeben?Bedingungen
bis 0,1 %Drogerie, Apotheke, Onlinehandelfrei verkäuflich, geringe Bleichwirkung
über 0,1 bis 6 %nur Zahnärztinnen und ZahnärzteUntersuchung vorher, erste Anwendung in der Praxis, nicht unter 18 Jahren
über 6 %kein Kosmetikum mehrnur in der Praxis, rechtlich als Medizinprodukt umstritten
Quelle: Verordnung (EG) Nr. 1223/2009, Anhang III Nr. 12; LGL Bayern

Wer online ein Gel mit „16 % Carbamidperoxid“ oder „35 %“ findet, kauft also ein Produkt, das für Privatleute in der EU nicht gedacht ist. Bei Online-Bestellungen kommt ein zweites Problem dazu: Eine Laboranalyse von online gekauften Bleichgelen fand 2023 bei zwei von fünf Proben rund 80 Prozent weniger Wirkstoff als auf dem Etikett stand, in einer Probe gar keinen.

Bevor Sie bleichen

Die meisten Probleme entstehen nicht durch das Bleichmittel selbst, sondern weil darunter etwas nicht stimmt. Lassen Sie diese Punkte vorher in der Praxis prüfen:

Realistisch bleiben: Viele Menschen in Mitteleuropa haben von Natur aus eher gelblich-grauen Zahnschmelz. Ein starkes Aufhellen um mehrere Stufen in kurzer Zeit ist laut VKI nicht immer realistisch.

Häufige Fragen

Welches Mittel hellt Zähne am stärksten auf?

Am stärksten wirken Bleichmittel mit Wasserstoffperoxid oder Carbamidperoxid in höherer Konzentration. Mehr als 0,1 Prozent Wasserstoffperoxid gibt es in der EU aber nur über die Zahnarztpraxis. Frei verkäufliche Mittel wirken schwächer.

Kann ich meine Zähne zu Hause sicher bleichen?

Mit gesunden Zähnen und Zahnfleisch und einem Produkt, das Wirkstoff und Konzentration angibt, ist das Risiko überschaubar. Lassen Sie vorher Karies, undichte Füllungen und freiliegende Zahnhälse ausschließen. Das empfehlen Verbraucherzentrale und VKI.

Werden Kronen und Füllungen mit hell?

Nein. Bleichmittel wirken nur auf natürlichen Zahnschmelz. Kronen, Füllungen und Veneers behalten ihre Farbe, nach dem Bleichen können sie deshalb dunkler wirken als die Zähne daneben.

Ab welchem Alter darf man Zähne bleichen?

Mittel mit mehr als 0,1 Prozent Wasserstoffperoxid dürfen in der EU nicht bei Personen unter 18 Jahren angewendet werden. Für Schwangere und Stillende raten Fachleute generell vom Bleichen ab.

Quellen

  1. Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 über kosmetische Mittel, Anhang III Nr. 12 (Wasserstoffperoxid)
  2. Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit: Zahnbleichmittel
  3. Verbraucherzentrale: Bleaching, Möglichkeiten der Zahnaufhellung (Stand 05.05.2025)
  4. VKI: Mittel zur Zahnaufhellung, Presseinformation vom 12.05.2026
  5. Fittler M. u. a.: Rampant online marketing of teeth whitening products. Heliyon 2023;9(9):e19463

Zahnweiß ist ein unabhängiger Ratgeber zur Zahnaufhellung. Die Inhalte beruhen auf den genannten Quellen von Behörden, Verbraucherschutz und Forschung. Sie ersetzen keine Untersuchung in der Zahnarztpraxis. Stand: Oktober 2026.