Auf einen Blick
- Bis 0,1 Prozent Wasserstoffperoxid sind Bleichmittel frei verkäuflich. Darüber, bis 6 Prozent, gibt es sie nur über die Zahnarztpraxis, und die erste Anwendung findet dort statt.
- Im Test von VKI und Stiftung Warentest (Mai 2026) waren 5 von 11 Produkten für zu Hause „gut“. Alle reduzierten Verfärbungen zumindest teilweise.
- Weißmacher-Zahnpasta entfernt Beläge, ändert aber die Eigenfarbe des Zahns nicht.
- Kronen, Füllungen und Veneers bleichen nicht mit.
Etikett-Check: Was steckt in Ihrem Produkt?
Wirkstoff und Prozentangabe stehen auf der Packung oder in der Zutatenliste. Der Check ordnet ein, ob das Produkt in der EU so verkauft werden darf und wie stark es ungefähr wirkt.
Die Mittel im Vergleich
Zahnaufhellung heißt zweierlei. Entweder werden Auflagerungen von Kaffee, Tee oder Tabak von der Oberfläche entfernt. Oder ein Bleichmittel dringt in den Schmelz ein und macht Farbstoffe im Zahn farblos. Nur das zweite verändert die Eigenfarbe. Die Punkte zeigen grob, wie stark ein Mittel aufhellen kann.
Whitening Strips
Folienstreifen mit Bleichgel, die Sie für die angegebene Zeit auf die Zähne kleben. Einfach, aber nicht an Ihre Zahnform angepasst.
Strips im Detailfrei verkäuflichPAP-Produkte
Strips, Seren und Gele mit PAP statt Peroxid. Frei verkäuflich, weil kein Wasserstoffperoxid frei wird. Wirkung schwächer als Peroxid aus der Praxis.
Wirkstoffe erklärtfrei verkäuflichBleaching-Stift
Gel zum Aufpinseln. Praktisch für unterwegs, der Wirkstoff hat aber wenig Zeit am Zahn, weil Speichel ihn schnell verdünnt.
Stift und Gelfrei verkäuflichWhitening-Zahnpasta
Putzkörper und Enzyme lösen Beläge. Manche Pasten legen einen bläulichen Farbfilm auf, der kurz weißer wirkt.
Zahnpasta im Detailfrei verkäuflichHome-Bleaching vom Zahnarzt
Individuelle Schiene und Carbamidperoxid-Gel, etwa zwei Wochen täglich getragen. Laut Verbraucherzentrale rund 200 bis 400 Euro.
Kosten vergleichennur über die PraxisBleaching in der Praxis
Höher konzentriertes Gel, das Zahnfleisch wird abgedeckt. Ergebnis nach ein bis wenigen Sitzungen.
Kosten vergleichennur in der Praxis
Was in der EU erlaubt ist
Zahnbleichmittel gelten in der EU als kosmetische Mittel. Seit Ende Oktober 2012 regelt die Kosmetikverordnung, wie viel Wasserstoffperoxid sie enthalten oder freisetzen dürfen. Das gilt auch für Carbamidperoxid, das im Mund zu Wasserstoffperoxid zerfällt.
| Wasserstoffperoxid | Wer darf es abgeben? | Bedingungen |
|---|---|---|
| bis 0,1 % | Drogerie, Apotheke, Onlinehandel | frei verkäuflich, geringe Bleichwirkung |
| über 0,1 bis 6 % | nur Zahnärztinnen und Zahnärzte | Untersuchung vorher, erste Anwendung in der Praxis, nicht unter 18 Jahren |
| über 6 % | kein Kosmetikum mehr | nur in der Praxis, rechtlich als Medizinprodukt umstritten |
Wer online ein Gel mit „16 % Carbamidperoxid“ oder „35 %“ findet, kauft also ein Produkt, das für Privatleute in der EU nicht gedacht ist. Bei Online-Bestellungen kommt ein zweites Problem dazu: Eine Laboranalyse von online gekauften Bleichgelen fand 2023 bei zwei von fünf Proben rund 80 Prozent weniger Wirkstoff als auf dem Etikett stand, in einer Probe gar keinen.
Bevor Sie bleichen
Die meisten Probleme entstehen nicht durch das Bleichmittel selbst, sondern weil darunter etwas nicht stimmt. Lassen Sie diese Punkte vorher in der Praxis prüfen:
- Karies und undichte Füllungen: Das Gel kann bis zum Nerv vordringen und Schmerzen auslösen.
- Freiliegende Zahnhälse und entzündetes Zahnfleisch: Hier reagiert das Gewebe empfindlich.
- Zahnstein und Beläge: Sie verhindern ein gleichmäßiges Ergebnis. Eine professionelle Zahnreinigung vorher bringt oft schon eine sichtbar hellere Farbe.
- Kronen, Füllungen und Veneers im sichtbaren Bereich: Sie bleiben, wie sie sind.
Realistisch bleiben: Viele Menschen in Mitteleuropa haben von Natur aus eher gelblich-grauen Zahnschmelz. Ein starkes Aufhellen um mehrere Stufen in kurzer Zeit ist laut VKI nicht immer realistisch.
Häufige Fragen
Welches Mittel hellt Zähne am stärksten auf?
Am stärksten wirken Bleichmittel mit Wasserstoffperoxid oder Carbamidperoxid in höherer Konzentration. Mehr als 0,1 Prozent Wasserstoffperoxid gibt es in der EU aber nur über die Zahnarztpraxis. Frei verkäufliche Mittel wirken schwächer.
Kann ich meine Zähne zu Hause sicher bleichen?
Mit gesunden Zähnen und Zahnfleisch und einem Produkt, das Wirkstoff und Konzentration angibt, ist das Risiko überschaubar. Lassen Sie vorher Karies, undichte Füllungen und freiliegende Zahnhälse ausschließen. Das empfehlen Verbraucherzentrale und VKI.
Werden Kronen und Füllungen mit hell?
Nein. Bleichmittel wirken nur auf natürlichen Zahnschmelz. Kronen, Füllungen und Veneers behalten ihre Farbe, nach dem Bleichen können sie deshalb dunkler wirken als die Zähne daneben.
Ab welchem Alter darf man Zähne bleichen?
Mittel mit mehr als 0,1 Prozent Wasserstoffperoxid dürfen in der EU nicht bei Personen unter 18 Jahren angewendet werden. Für Schwangere und Stillende raten Fachleute generell vom Bleichen ab.
Quellen
- Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 über kosmetische Mittel, Anhang III Nr. 12 (Wasserstoffperoxid)
- Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit: Zahnbleichmittel
- Verbraucherzentrale: Bleaching, Möglichkeiten der Zahnaufhellung (Stand 05.05.2025)
- VKI: Mittel zur Zahnaufhellung, Presseinformation vom 12.05.2026
- Fittler M. u. a.: Rampant online marketing of teeth whitening products. Heliyon 2023;9(9):e19463
Zahnweiß ist ein unabhängiger Ratgeber zur Zahnaufhellung. Die Inhalte beruhen auf den genannten Quellen von Behörden, Verbraucherschutz und Forschung. Sie ersetzen keine Untersuchung in der Zahnarztpraxis. Stand: Oktober 2026.